Aussendung von Sport Austria – Österreichische Bundes-Sport-Organisation am 28.05.2020:
Die nächste COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betrifft, wurde gestern veröffentlicht. Sport ist nun unter gewissen Voraussetzungen (2m Abstand) auch indoor möglich. Zudem sind Veranstaltungen mit bis zu 100 TeilnehmerInnen erlaubt. Nach Adaptierung und Klärung einiger Punkte mit dem Sportministerium, finden Sie nun unsere überarbeiteten Handlungsempfehlungen und FAQ auf unserer Website.
mehr zu Lockerungen im Sportbetrieb ab 29.05.2020
Aussendung von Sport Austria – Österreichische Bundes-Sport-Organisation am 13.05.2020:
Die COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betrifft, wurde heute veröffentlicht. Mannschaftssportarten dürfen outdoor ab 15. Mai auch ihr sportspezifisches Training (unter Einhaltung des 2m-Abstandes) wieder aufnehmen, öffentliche Sportstätten werden geöffnet und Kantinen dürfen analog zum Gastgewerbe ebenfalls wieder ihren Betrieb aufnehmen.
mehr zu Lockerungen im Sportbetrieb ab 15.05.2020
Sport Austria – Österreichische Bundes-Sportorganisation hat am 13.05.2020 einen Brief an 2 Millionen Sportvereinsmitglieder veröffentlicht.
Sport_Austria_Brief
Gemäß der Verordnung betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-Lockerungsverordnung –COVID-19-LV) sind auf allen Schießanlagen der Mitgliedsvereine unserer Landesverbände des ASF zusätzlich zu den „Allgemeinen Richtlinien des Gesundheits-ministeriums“ folgende Maßnahmen anzuwenden und auf Schießanlagen sichtbar bekanntzumachen.
Ergänzung zu bestehenden Schießstandordnungen
Aussendung von Sport Austria – Österreichische Bundes-Sport-Organisation am 01.05.2020 - Auszugsweise:
Nach tagelangem Warten ist es nun endlich soweit: die Verordnung wurde gestern Abend veröffentlicht und wir können Sie über die ersten Schritte des Hochfahrens im Breitensportbereich informieren. Wir haben uns bemüht erste Fragen auf Basis der Verordnung in Abstimmung mit dem Sportministerium zu klären.
mehr zu Lockerungen im Sportbetrieb ab 01.05.2020
197. Verordnung: COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV – ausgegeben am 30. April 2020
Auszugsweise:
Sport
- 8. (1) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017, BGBl. I Nr. 100/2017, zur Ausübung von Sport ist untersagt.
(2) Ausgenommen vom Verbot des Abs. 1 sind Betretungen nicht öffentlicher Sportstätten
mehr zu Lockerungen im Sportbetrieb
Aufgrund der von der Bundesregierung verfügten Maßnahmen, sehen wir uns leider gezwungen, alle ASF-Veranstaltungen in Österreich vorerst bis 30.06.2020 (Stand 01.05.2020) abzusagen.
Eine Neufestlegung der Termine erfolgt am 29.05.2020 bei der Präsidiumsitzung des ASF.
Weitere Informationen werden regelmäßig auf der Home-Page bekannt gemacht.
Wir bedauern diese Entscheidung und wünschen Ihnen/Euch Gesundheit und hoffen auf ein baldiges Wiedersehen.
"Go for Future" ist die Nachwuchs-Initiative des ASF mit dem Ziel, Jugendliche und Einsteiger für den Wurfscheibensport zu gewinnen.
Flyer: Go-for-Future-Schnuppertage
Auf Grund der COVID-19- Epidemie sehen wir uns gezwungen die Bundesliga für das Jahr 2020 abzusagen.
Wir bedauern diese Entscheidung und wünschen Ihnen/Euch Gesundheit und hoffen auf ein baldiges Wiedersehen.
Filme unter:
https://www.youtube.com/watch?v=ZlyFR4M0HtU
https://www.youtube.com/watch?v=Noem_UmhLSM
Aussendung von Sport Austria – Österreichische Bundes-Sport-organisation am 28.04.2020 - 18:40 Uhr:
Ab 1. Mai: Lockerungen für Breitensport:
Ab 1.5.2020 soll es auch Lockerungen für den Breitensport geben. Konkret sollen Outdoor-Sportstätten unter Einhaltung gewisser Regelungen wie 2 Meter Abstand in einem ersten Schritt für jene Sportarten geöffnet werden, die in ihrer typischen Ausübung kontaktlos sind. Die entsprechende Verordnung dazu sowie Empfehlungen sind in Ausarbeitung. Wir informieren auf unserer Website www.sportaustria.at/corona sobald es hier etwas Offizielles gibt. In weiteren Schritten sollen danach auch alle weiteren Sportarten outdoor und danach indoor folgen. Lediglich der direkte Kontakt bei der Ausübung wird bis auf weiteres noch nicht möglich sein.