Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur männliche oder weibliche Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
- Der Sportschütze füllt das Antragsformular des ASF vollständig aus.
- Sendet den Antrag und eine Kopie seiner waffenrechtlichen Urkunde an seinen Sportschützenverein oder an die IPSC Austria, wo er/sie ordentliches Mitglied ist.
- Der Sportschützenverein oder die IPSC Austria bestätigen den Sportschützenstatus gem. §11b Abs. 1 WaffG, sowie den Bedarf nach §11b Abs. 4 WaffG und sendet den Antrag an das ASF Büro weiter.
- Das ASF Büro überprüft die Vollständigkeit des Antrages und stellt eine Bestätigung für den Bedarf nach §11b Abs. 4 WaffG aus.
- Die Bestätigung wird an den Antragsteller gesendet.
- Der Kostenbeitrag für den Verwaltungsaufwand beträgt € 25,00 und ist bei der Antragstellung auf das Konto des ASF (IBAN: AT38 2024 5000 0035 1502 BIC: SPPOAT21XXX) zu überweisen.
- Der Antragsteller stimmt der Verarbeitung und Speicherung seiner personsbezogenen Daten im Antrag gemäß der DSGO ausdrücklich zu.
Antrag auf Bestätigung gemäß §11b Abs. 4 Waffengesetz 1996
Vorgangsweise Antrag bis zur Bestätigung gemäß §11b Abs. 4 Waffengesetz 1996