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Leitfaden

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Leitfaden

für die Antragstellung

einer ASF Mitgliedskarte 2022

 

  • richtigen Antrag vollständig ausfüllen
    • Antrag auf eine ASF Mitgliedskarte 2022
    • Antrag nach Vereins- u. Landesverbandswechsel
    • Antrag nach Vereinswechsel im selben Landesverband

  • Antrag beim Mitgliedsverein des jeweiligen Landesverbandes abgeben

 

  • Antrag wird vom Verein gezeichnet und an das ASF-Büro gesendet

 

  • Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2022 beträgt € 25,00 und ist bei der Antragstellung vom Verein auf das Konto des ASF (IBAN: AT38 2024 5000 0035 1502 BIC: SPPOAT21XXX) zu überweisen. Direktbezahlung durch den Schützen selbst ist nicht möglich.

 

  • Bei einem Vereinswechsel ist der Kostenbeitrag für den Verwaltungsaufwand € 25,00 und ist vom neuen Verein des Schützen auf das Konto des ASF (IBAN: AT38 2024 5000 0035 1502 BIC: SPPOAT21XXX) zu überweisen.

 

  • Das AFS Büro setzt den zuständigen Landesverband von der Antragstellung in Kenntnis.

 

  • Der Landesverband stimmt der Antragstellung zu / nicht zu.

 

  • Vom ASF Büro wird die ASF Mitgliedskarte 2022 erstellt und an den Schützen weitergegeben.

 

  • Ab Ausstellung der ASF Mitgliedskarte ist der Schütze über dem ASF versichert.

          Die Versicherungsleistungen sind auf der ASF Homepage abrufbar.

Antrag auf eine ASF Mitgliedskarte 2022

Antrag auf eine neue ASF Mitgliedskarte 2022 nach Vereins- und Landesverbandswechsel

Antrag auf eine neue ASF Mitgliedskarte 2022 nach Vereinswechsel im selben Landesverband

Leitfaden für Antragstellung der ASF Mitgliedskarte 2022

 



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