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LEITFADEN

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LEITFADEN

Vorgangsweise für den Erhalt einer

Bestätigung gemäß §11b Abs. 4 Waffengesetz 1996

Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A

Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur männliche oder weibliche Form angeführt sind,

beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

  • Der Sportschütze füllt das Antragsformular des ASF vollständig aus.
  • Sendet den Antrag und eine Kopie seiner waffenrechtlichen Urkunde an seinen Sportschützenverein oder an die IPSC Austria, wo er/sie ordentliches Mitglied ist.
  • Der Sportschützenverein oder die IPSC Austria bestätigen den Sportschützenstatus gem. §11b Abs. 1 WaffG, sowie den Bedarf nach §11b Abs. 4 WaffG und sendet den Antrag an das ASF Büro weiter.
  • Das ASF Büro überprüft die Vollständigkeit des Antrages und stellt eine Bestätigung für den Bedarf nach §11b Abs. 4 WaffG aus.
  • Die Bestätigung wird an den Antragsteller gesendet.
  • Der Kostenbeitrag für den Verwaltungsaufwand beträgt € 20,00 und ist bei der Antragstellung auf das Konto des ASF (IBAN: AT38 2024 5000 0035 1502 BIC: SPPOAT21XXX) zu überweisen.
  • Der Antragsteller stimmt der Verarbeitung und Speicherung seiner personsbezogenen Daten im Antrag gemäß der DSGO ausdrücklich zu.

Antragsformular finden sie unter dem Menüpunkt AKTUELLES & INFOS / Formulare ASF / Antrag Bestätigung §11b Abs. 4 WaffG

Leitfaden für den Erhalt einer Bestätigung gemäß §11b Abs. 4 Waffengesetz 1996



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