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Lockerungen im Sportbetrieb ab 01.05.2020

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Lockerungen im Sportbetrieb ab 01.05.2020

Aussendung von Sport Austria – Österreichische Bundes-Sport-Organisation am 01.05.2020 - Auszugsweise:

Nach tagelangem Warten ist es nun endlich soweit: die Verordnung wurde gestern Abend veröffentlicht und wir können Sie über die ersten Schritte des Hochfahrens im Breitensportbereich informieren. Wir haben uns bemüht erste Fragen auf Basis der Verordnung in Abstimmung mit dem Sportministerium zu klären.

    Zusammengefasst können ab sofort Outdoor-Sportstätten wieder für die Sportausübung genutzt werden, und zwar für jene Sportarten, deren typische Ausübung einen Mindestabstand von zwei Meter aufweisen kann. Dies bedeutet, dass Mannschaftssportarten vorerst nicht ausgeübt werden – auch nicht im Einzeltraining. Kampfsportdisziplinen ohne Körperkontakt (z.B. Kata Karate, Lubki) dürfen bereits ausgeübt werden.

    Der Mindestabstand bei der Sportausübung von zwei Meter muss eingehalten werden. Weiters dürfen geschlossene Räumlichkeiten auf der Sportanlage nur dann betreten werden, wenn es für die Ausübung der Sportart unerlässlich ist. Trainingsgruppen dürfen maximal zehn Personen umfassen (bei Kindern sechs und eine Aufsichtsperson). ZuschauerInnen dürfen die Sportstätte nicht betreten.

    Nachstehend finden Sie folgende Informationen:

    Für weitere Fragen können Sie sich auch an das Sportministerium wenden:
    Hotline: Tel: +43 (1) 71606 - 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
    E-Mail: sport@bmkoes.gv.at

    Immer am aktuellsten Stand:
    Besuchen Sie regelmäßig unsere Website und verlinken Sie gerne auf www.sportaustria.at/corona

    Unter unseren FAQ finden Sie viele Antworten zu häufig gestellten Fragen. Wir aktualisieren und erweitern die Liste regelmäßig. Weiters informieren wir Sie wie bisher über Newsletter und WhatsApp; neu bei uns: Facebook und Instagram – werden Sie Teil der Community:



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