Zusammengefasst können ab sofort Outdoor-Sportstätten wieder für die Sportausübung genutzt werden, und zwar für jene Sportarten, deren typische Ausübung einen Mindestabstand von zwei Meter aufweisen kann. Dies bedeutet, dass Mannschaftssportarten vorerst nicht ausgeübt werden – auch nicht im Einzeltraining. Kampfsportdisziplinen ohne Körperkontakt (z.B. Kata Karate, Lubki) dürfen bereits ausgeübt werden.
Der Mindestabstand bei der Sportausübung von zwei Meter muss eingehalten werden. Weiters dürfen geschlossene Räumlichkeiten auf der Sportanlage nur dann betreten werden, wenn es für die Ausübung der Sportart unerlässlich ist. Trainingsgruppen dürfen maximal zehn Personen umfassen (bei Kindern sechs und eine Aufsichtsperson). ZuschauerInnen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
Nachstehend finden Sie folgende Informationen:
- Verordnungstext
- Allgemeine und sportartenspezifische Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber
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Für weitere Fragen können Sie sich auch an das Sportministerium wenden:
Hotline: Tel: +43 (1) 71606 - 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: sport@bmkoes.gv.at
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