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Antrag auf eine ASF Mitgliedskarte 2024

Vereins- und Landesverbandswechsel

Übertrittszeit Jänner 2024

Leitfaden für die Antragstellung einer ASF Mitgliedskarte 2024

  • richtigen Antrag vollständig ausfüllen
    • Antrag auf eine ASF-Mitgliedskarte 2024
    • Antrag nach Vereins- u. Landesverbandswechsel 2024
    • Antrag nach Vereinswechsel im selben Landesverband 2024
  • Antrag beim Mitgliedsverein des jeweiligen Landesverbandes des ASF abgeben
  • Antrag wird vom Verein gezeichnet und an das ASF-Büro gesendet
    • (office @asf-shooting.at)
  • Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2024 beträgt € 25,00 und ist bei der Antragstellung vom Verein auf das Konto des ASF (IBAN: AT38 2024 5000 0035 1502 BIC: SPPOAT21XXX) zu überweisen.
  • Direktbezahlung durch den Schützen selbst ist nicht möglich.
  • Bei einem Vereinswechsel ist der Kostenbeitrag für den Verwaltungsaufwand € 25,00 und ist vom neuen Verein des Schützen auf das Konto des ASF (IBAN: AT38 2024 5000 0035 1502 BIC: SPPOAT21XXX) zu überweisen.
  • Das AFS Büro setzt den zuständigen Landesverband von der Antragstellung in Kenntnis.
  • Der Landesverband stimmt der Antragstellung zu / nicht zu.
  • Vom ASF Büro wird die ASF Mitgliedskarte 2024 erstellt und an den Schützen weitergegeben.
  • Ab Ausstellung der ASF Mitgliedskarte ist der Schütze über dem ASF versichert. Die Versicherungsleistungen sind auf der ASF Homepage abrufbar.
  • Die Übertrittszeit von einem Verein zu einem anderen Verein und/oder Landesverband ist der erste Monat des laufenden Jahres, also Jänner 2024

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