Leitfaden für die Antragstellung einer ASF Mitgliedskarte 2024
- richtigen Antrag vollständig ausfüllen
- Antrag auf eine ASF-Mitgliedskarte 2024
- Antrag nach Vereins- u. Landesverbandswechsel 2024
- Antrag nach Vereinswechsel im selben Landesverband 2024
- Antrag beim Mitgliedsverein des jeweiligen Landesverbandes des ASF abgeben
- Antrag wird vom Verein gezeichnet und an das ASF-Büro gesendet
- (office @asf-shooting.at)
- Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2024 beträgt € 25,00 und ist bei der Antragstellung vom Verein auf das Konto des ASF (IBAN: AT38 2024 5000 0035 1502 BIC: SPPOAT21XXX) zu überweisen.
- Direktbezahlung durch den Schützen selbst ist nicht möglich.
- Bei einem Vereinswechsel ist der Kostenbeitrag für den Verwaltungsaufwand € 25,00 und ist vom neuen Verein des Schützen auf das Konto des ASF (IBAN: AT38 2024 5000 0035 1502 BIC: SPPOAT21XXX) zu überweisen.
- Das AFS Büro setzt den zuständigen Landesverband von der Antragstellung in Kenntnis.
- Der Landesverband stimmt der Antragstellung zu / nicht zu.
- Vom ASF Büro wird die ASF Mitgliedskarte 2024 erstellt und an den Schützen weitergegeben.
- Ab Ausstellung der ASF Mitgliedskarte ist der Schütze über dem ASF versichert. Die Versicherungsleistungen sind auf der ASF Homepage abrufbar.
- Die Übertrittszeit von einem Verein zu einem anderen Verein und/oder Landesverband ist der erste Monat des laufenden Jahres, also Jänner 2024