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Qualifikationsrichtlinien 2023
Um in den ASF-Nationalkader aufgenommen zu werden, muss mit dem ASF eine Vereinbarung abgeschossen werden. Diese muss unterfertig bis zum ersten Wettkampfstart im ASF Büro einlangen. Diese Schützenvereinbarung regelt die finanzielle Unterstützung der Spitzenschützen durch den ASF.
In der ASF Schützenvereinbarung sind folgende Themen erfasst:
- Teilnahmebedingungen
- Qualifikationsrichtlinien
- Förderrichtlinien
- Anti-Doping-Bestimmungen
Für das Jahr 2023 kommen folgende Wettkämpfe zur Beurteilung:
- 10 Inter League Shotgun Austria Wettkämpfe 100 WS
- Österreichische Staatsmeisterschaft 125 WS
- Grand Prix Austria 125 WS
Für die Reihung in der Rangliste 2023 am Jahresende werden die besten 4 Teilnahmen der Inter League Shotgun Austria Wettkämpfe (4x100WS) und die Ergebnisse vom GP Austria und ÖStM (2x125) gewertet.
Um in die Rangliste aufgenommen zu werden, ist der Start bei der Österreichische Staatsmeisterschaft erforderlich.
Die Gesamtwertung erstreckt sich auf 650 Wurfscheiben (4x100 + 2x125).
Bei Treffergleichheit entscheidet das höhere Einzelergebnis zuerst auf 125 WS und dann auf das höhere Einzelergebnis auf 100 WS.
Um in die Rangliste 2023 aufgenommen zu werden, sind 4 Teilnahmen 100 WS und 1 Teilnahme 125 WS + Teilnahme ÖStM 125WS = 650 WS notwendig.
Für die Startberechtigungen bei den ISSF World Cup Shotgun 2023 Wettkämpfen kommt die Rangliste 2022 zur Anwendung. Die in der Rangliste 2022 platzierten Schützen werden in der Reihenfolge ihrer Ranglistenplatzierung auf die freien Startplätze zu den ISSF World Cup Wettkämpfen nominiert. Die vom ASF entsandten Schützen müssen die anfallenden Kosten selbst tragen. Die Förderung der entsandten Schützen erfolgt über einen vorgegebenen leistungsbezogenen %Schlüssel, wobei die abrechenbaren Ausgaben in einem Leistungskatalog (Fahrtkosten, Nächtigungskosten, Fahrtkosten, Nenngeld, usw.) genau bezeichnet sind.
Wettkampfleistung 120 / 125WS Förderung 100% vom Leistungskatalog
118 / 125WS 80%
116 / 125WS 60%
114 / 125WS 40%
Die Rangliste 2023 wird ab dem ersten Wettkampftag geführt und entscheidet über die Startberechtigung
für die Europa- und Weltmeisterschaften 2023.
Die Qualifikation für die EM und WM endet am 2. Juli 2023.
Der ASF nominiert Ranglistenschützen ins ASF Nationalteam für internationale Wettkämpfe. Der nominierte Schütze repräsentiert Österreich und den Austria Sportschützen Fachverband bei diesen Wettkämpfen. Durch die Erbringung seiner persönlichen Höchstleistung bei diesen Wettkämpfen rechtfertigt er die ehrenvolle Nominierung ins ASF Nationalteam.
Der nominierte Schütze wird alles in seiner Macht stehende tun, um bei diesen Wettkämpfen seine persönliche Höchstleistung erbringen zu können.
Der Referent schlägt dem ASF Präsidenten die Schützen für das ASF Nationalteam vor.
Der ASF Präsident entscheidet über die Nominierungen ins ASF Nationalteam.
Die Qualifikationsrichtlinien für Weltcupwettkämpfe, Europa- und Weltmeisterschaften dienen dem Referenten als Entscheidungshilfe für die Nominierungen ins ASF Nationalteam.
Der Referent hat jedoch alle in Frage kommenden Faktoren, wie z.B.: Training, Wettkampfvorbereitung, Wettkampfergebnisse, Ranglistenplatzierung, mentale Stärke, Routine, Wettkampfform, usw., zu berücksichtigen, um für Österreich und den ASF das stärkste Nationalteam für den betreffenden Wettkampf zu entsenden.
Damen und Junioren werden auf Grund ihrer Leistungen bei den RL Wettkämpfen vom Referent dem ASF Präsidenten zur Entsendung vorgeschlagen. Dieser nominiert die Junioren für die jeweilige Entsendung. Der Förderung bei den Entsendungen wird im Vorfeld festgelegt.