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Qualifikationsrichtlinien 2025
Olympisch Trap und Skeet
Um in den ASF-Nationalkader der Olympischen Dsiziplinen aufgenommen zu werden, muss mit dem ASF eine Vereinbarung abgeschossen werden. Diese muss unterfertig bis zum ersten Wettkampfstart im ASF-Büro einlangen. Diese Schützenvereinbarung regelt die Rechte und Pflichten, sowie die finanzielle Unterstützung der Spitzenschützen durch den ASF.
In der ASF-Schützenvereinbarung sind folgende Themen erfasst:
- Teilnahmebedingungen
- Qualifikationsrichtlinien
- Förderrichtlinien
- Anti-Doping-Bestimmungen
Für das Jahr 2025 kommen folgende Wettkämpfe zur Beurteilung:
- 12 Bundesliga Wettbewerbe 100 WS
- Österreichische Staatsmeisterschaft 125 WS
Für die Reihung in der Rangliste 2025 am Jahresende werden die besten 6 Teilnahmen der Bundesliga (6x100WS) und das Ergebnis von der Österreichischen Staatsmeisterschaft 125WS gewertet.
Um in die Rangliste aufgenommen zu werden, ist der Start bei der Österreichische Staatsmeisterschaft verpflichtend.
Die Gesamtwertung erstreckt sich auf 725 Wurfscheiben (6x100 + 1x125).
Bei Treffergleichheit entscheidet das höhere Einzelergebnis zuerst auf 125 WS und dann auf das höhere Einzelergebnis auf 100 WS.
Um in die Rangliste 2025 aufgenommen zu werden, sind 6 Teilnahmen 100 WS und die Teilnahme ÖStM 125WS = 725WS notwendig.
Für die Startberechtigungen bei den ISSF Worldcup Shotgun 2025 Wettkämpfen kommt die Rangliste 2024 zur Anwendung. Die in der Rangliste 2024 platzierten Schützen werden in der Reihenfolge ihrer Ranglistenplatzierung auf die freien Startplätze zu den ISSF World Cup Wettkämpfen nominiert. Die vom ASF entsandten Schützen müssen die anfallenden Kosten selbst tragen. Die Förderung der entsandten Schützen erfolgt über einen vorgegebenen leistungsbezogenen %Schlüssel, wobei die abrechenbaren Ausgaben in einem Leistungskatalog (Fahrtkosten, Nächtigungskosten, Fahrtkosten, Nenngeld, usw.) genau bezeichnet sind.
Wettkampfleistung: 120 von 125 WS - Förderung 100% vom Leistungskatalog
118 von 125 WS – Förderung 80%
116 von 125 WS – Förderung 60%
114 von 125 WS – Förderung 40%
Die Rangliste 2025 wird ab dem ersten Wettkampftag geführt und entscheidet über die Startberechtigung für die Europa- und Weltmeisterschaften 2025.
Folgende Wettkampfleistungen sind für die Entsendung zur EM und WM erforderlich:
Herren: Bundesliga-Wettbewerb 2 x 95 WS oder
ÖStM oder Worldcup 1 x 118 WS
Damen: Bundesliga-Wettbewerb 2 x 88 WS oder
ÖStM oder Worldcup 1 x 110 WS
Junioren: Bundesliga-Wettbewerb 2 x 88 WS oder
ÖStM oder Worldcup 1 x 110 WS
Die Qualifikation für die Europameisterschaft in Chateauroux FRA in der Zeit von 23. Juli bis 6. August 2025 endet am 8. Juni 2025.
Die Qualifikation für die Weltmeisterschaft in Athen GRE in der Zeit von 8. bis 19. Oktober 2025 endet am 6. August 2025.
Der ASF nominiert Ranglistenschützen ins ASF Nationalteam für internationale Wettkämpfe. Der nominierte Schütze repräsentiert Österreich und den Austria Sportschützen Fachverband bei diesen Wettkämpfen. Durch die Erbringung seiner persönlichen Höchstleistung bei diesen Wettkämpfen rechtfertigt er die ehrenvolle Nominierung ins ASF Nationalteam.
Der nominierte Schütze wird alles in seiner Macht Stehende tun, um bei diesen Wettkämpfen seine persönliche Höchstleistung erbringen zu können.
Der Referent schlägt dem ASF-Präsidenten die Schützen für das ASF Nationalteam vor.
Der ASF-Präsident entscheidet über die Nominierungen ins ASF Nationalteam.
Die Qualifikationsrichtlinien für Weltcupwettkämpfe, Europa- und Weltmeisterschaften dienen dem Referenten als Entscheidungshilfe für die Nominierungen ins ASF Nationalteam.
Der Referent hat jedoch alle in Frage kommenden Faktoren, wie z.B.: Training, Wettkampfvorbereitung, Wettkampfergebnisse, Ranglistenplatzierung, mentale Stärke, Routine, Wettkampfform, usw., zu berücksichtigen, um für Österreich und den ASF das stärkste Nationalteam für den betreffenden Wettkampf zu entsenden.
Damen und Junioren werden auf Grund ihrer Leistungen bei den Bundesliga-Wettkämpfen vom Referent dem ASF-Präsidenten zur Entsendung vorgeschlagen. Dieser nominiert die Damen und Junioren für die jeweilige Entsendung. Der Förderung bei den Entsendungen wird im Vorfeld festgelegt.